Für grössere Swimmingpools braucht es in der Schweiz immer eine Baubewilligung.

Baubewilligung für Ihren Swimmingpool: Auf diese Punkte sollten Sie achten

Wer sich den Traum vom eigenen Schwimmbad erfüllen möchte, sollte im Voraus die nötigen Vorbereitungen treffen. Dazu gehören auch Abklärungen zum Thema Baubewilligung.

Sommerzeit ist Badezeit. Und kaum irgendwo bereitet der Sprung ins kühle Nass mehr Freude als im heimischen Garten. Der Swimmingpool auf dem eigenen Grundstück ist vielleicht nicht so gross wie jener in der Badi – dafür steht er seinen Besitzern rund um die Uhr zur Verfügung. Schlange stehen und Eintritt zahlen gehören mit dem eigenen Pool genauso zur Vergangenheit wie lange Anfahrtswege oder das Teilen des Schwimmbeckens mit Dutzenden anderen Badegästen.

Ist der Entscheid für den eigenen Pool gefallen, gilt es verschiedene Dinge zu regeln. Zuerst will das passende Schwimmbecken ausgewählt werden: Wollen Sie an heissen Sommertagen einfach die Füsse abkühlen können und die Kinder plantschen lassen, oder haben Sie vor, auch mal ein paar Bahnen zu schwimmen? Das Angebot an Swimmingpools in der Schweiz ist vielfältig und gross – die Preis- und Qualitätsunterschiede ebenfalls. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich vor dem Kauf über Ihre Wünsche und Ansprüche im Klaren sind. Mit der Auswahl des passenden Pools ist die Arbeit aber noch nicht getan. Bevor der Bagger auffährt, sollten Sie unbedingt klären, ob Sie für Ihr Projekt eine Baubewilligung brauchen.

Baubewilligung ist grundsätzlich zwingend   

Fakt ist: Wer in der Schweiz ein Bauprojekt plant, muss dafür vor dem Start der Arbeiten grundsätzlich eine Bewilligung einholen. Wie im Art. 22 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes festgehalten ist, dürfen Bauten und Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Da der Begriff «Bauten und Anlagen» im Raumplanungsgesetz jedoch nicht weiter definiert wird, liegt es an den Kantonen und den Gemeinden, die Vorschriften zu präzisieren. Hierbei ist das kantonale Planungs- und Baugesetz massgebend.

Kleiner Pool, einfacheres Verfahren

Gerade bei Schwimmbädern sehen die kantonalen Gesetzgeber häufig Ausnahmen vor. Dies zum Beispiel bei temporär errichteten Pools. Schwimmbäder, die nur über die Sommermonate aufgestellt werden brauchen in vielen Kantone keine Bewilligung. Vorausgesetzt, die Schwimmbadfläche beträgt maximal 10 Quadratmeter bei einer Höhe von 1,5 Metern. Mobile Schwimmbecken in dieser Grössenordnung fallen in vielen Kantonen unter die Kategorie «kleinere Sport- und Erholungsanlagen». Diese sind entweder bewilligungsfrei, oder werden in einem vereinfachten Verfahren behandelt. Häufig braucht es nur die Einwilligung aller Nachbarn, damit die Bauerlaubnis erteilt wird.

Anders ist die Situation für fest verankerte oder im Boden eingelassene Wasserbecken. Für grössere Projekte dieser Art muss zwingend eine Bewilligung eingeholt werden. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird geprüft, ob das geplante Projekt den öffentlich-rechtlichen Bau- und Nutzungsvorschriften entspricht. So wird zum Beispiel begutachtet, ob die nötigen Abstandsvorschriften zum Nachbarsgrundstück eingehalten werden, oder ob die nötigen Anschlüsse vorhanden sind, damit das mit Chemikalien behandelte Wasser nur in die Kanalisation abgelassen wird.

Rechtzeitig handeln, Probleme vermeiden

Fazit: Da die Baubewilligungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt werden, sollten Sie sich frühzeitig mit den örtlichen Behörden in Verbindung setzen. Ob eine Baubewilligung für das geplante Projekt notwendig ist, erfahren Sie auf der Verwaltung Ihrer Wohngemeinde. Wer seinen Schwimmbecken einfach baut, ohne über die nötige Bewilligung zu verfügen, macht sich strafbar. Um unnötige Probleme zu vermeiden, sollte man sich deshalb schon im Voraus mit den rechtlichen Fragen rund um das geplante Projekt befassen. Darüber hinaus kann es sich lohnen, vor dem Bau eines Schwimmbads die Nachbarn über das Vorhaben zu informieren. So können bereits frühzeitig allfällige Bedenken aus der Welt geschafft werden. Und wenn dann sogar noch eine Einladung zur Eröffnungs-Poolparty folgt, steht der langen Nachbarsfreundschaft nichts mehr im Wege.